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  • Das BVerfG hat Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob eine Durchbrechung der Bestandskraft wegen nachträglich ergangener EuGH-Rechtsprechung in Betracht kommt, nicht zur Entscheidung angenommen. Nach Ansicht des BFH ist dies nicht möglich, wenn zuvor der Rechtsweg nicht ausgeschöpft wurde. Bei gemeinschaftsrechtwidrigen Steuerbescheiden kann daher die Bestandskraft nicht durchbrochen werden. 

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 29.05.2008, V R 45/06 mehr  anhängig unter: 1 BvR 2601/08
    FG Schleswig-Holstein, 25.03.2010, 4 K 29/10 mehr  anhängig unter: XI R 11/10
    BFH, 03.08.2010, XI B 104/09 mehr
    BFH, 16.09.2010, V R 57/09 mehr

    Quelle: