Eigenheimzulage wird in offenen Fällen auch für in einem EU- und EWR-Staat belegene Wohnungen gewährt. Allerdings muss es die Förderung nicht für Zweit- oder Ferienwohnungen geben.
- BFH 20.10.10, IX R 55/09; IX R 20/09; 1.10.09, IX B 124/09
- LfSt Bayern 29.12.08, EZ 1000.1.1 - 1/2 St 32/St 33
Weitere Fundstellen:
LfSt Bayern, 29.12.2008, EZ 1000.1.1 - 1/2 St 32/St 33 mehr
BFH, 01.10.2009, IX B 124/09 mehr
BFH, 20.10.2010, IX R 20/09 mehr
BFH, 20.10.2010, IX R 55/09 mehr
Quelle: