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  • Eigenheimzulage wird in offenen Fällen auch für in einem EU- und EWR-Staat belegene Wohnungen gewährt. Allerdings muss es die Förderung nicht für Zweit- oder Ferienwohnungen geben.

    Weitere Fundstellen: 
    LfSt Bayern, 29.12.2008, EZ 1000.1.1 - 1/2 St 32/St 33  mehr
    BFH, 01.10.2009, IX B 124/09 mehr
    BFH, 20.10.2010, IX R 20/09 mehr
    BFH, 20.10.2010, IX R 55/09 mehr

    Quelle: