26.06.2023 · Nachricht · Einkommensteuer
Schädlichkeit der unentgeltlichen Überlassung an Mutter
| Bekanntlich sind Gebäude und Wohnungen, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, aus dem Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgenommen (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG). Umstritten ist in diesem Zusammenhang, ob die Nutzungsüberlassung an Angehörige als Eigennutzung anzusehen und ob hierbei zwischen einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kindern und dritten, ggf. auch unterhaltsberechtigten Personen, zu differenzieren ist. Das FG Düsseldorf (2.3.23, 14 K 1525/19 E,F; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat sich hierzu aktuell positioniert und das Merkmal der „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ in § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG eng ausgelegt. Die unentgeltliche Überlassung an die Mutter der Klägerin konnte danach dieser nicht zugerechnet werden. |
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