Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    | Das BVerfG hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das zum 1.1.05 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Die angegriffenen Regelungen des Alterseinkünftegesetzes verletzen nicht Art. 3 Abs. 1 GG (Beschlüsse des BVerfG 29.9.15, 2 BvR 2683/11 ; 30.9.15, 2 BvR 1066/10, 2 BvR 1961/10). |

    Alterseinkünftegesetz

     

    Nach den Regelungen des Alterseinkünftegesetzes findet ein Systemwechsel zu einer nachgelagerten Besteuerung statt, so dass Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungen - zunächst mit einem Anteil von 50 % und dann bis 2040 graduell auf 100 % ansteigend - besteuert werden. Bei der Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Insbesondere ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar, dass er Renteneinkünfte aus den verschiedenen Basisversorgungen gleich behandelt, obwohl die hierfür bis 2004 geleisteten Beiträge teilweise in unterschiedlichem Maße steuerentlastet waren. Es liegt auch keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vor. Die Anhebung des Besteuerungsanteils von der früheren Ertragsanteilsbesteuerung auf 50 % sämtlicher Rückflüsse in der Auszahlungsphase verletzt nicht die rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und des Rückwirkungsverbots.

    Quelle: ID 43779553