17.07.2023 · Nachricht · Abgabenordnung
Beendigung der Anlaufhemmung durch Anzeige einer Schenkung
| Nach einem Urteil des FG Münster (24.11.22, 3 K 3384/20 Erb, EFG 23, 297; Rev. BFH II R 1/23, Einspruchsmuster ) endet die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO auch dann erst mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die angeforderte Schenkungsteuererklärung eingereicht wurde, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs nach dem Jahr der Steuerentstehung, wenn die Schenkung dem FA früher angezeigt wurde. |
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