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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem April 2017

    | Hervorhebenswert sind u.a. das Verfahren zur Frage, ob für die Kosten der zehnjährigen Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum eine gewinnmindernde Rückstellung gebildet werden und muss zu der Frage, ob Aufwendungen für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Hausrat bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zu den auf 1.000 EUR monatlich begrenzten Unterkunftskosten gehören. |

     

    Eine Auswahl:

     

     

    • Photovoltaikanlage: Sind gewerbliche Einkünfte einer Ehegatten-GbR aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des von den Ehegatten gemeinsam bewohnten Einfamilienhauses gesondert und einheitlich festzustellen, oder handelt es sich um einen Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 S.1 Nr. 2 AO? Kommt es diesbezüglich darauf an, dass die GbR gemäß § 19 Abs. 2 UStG auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet hat? (FG Niedersachsen 22.2.17, 9 K 230/16, Rev. BFH IV R 6/17)

     

    • Einkommensteuer: 1. Steht das vom Kind angestrebte Berufsziel als Steuerberater in einem sachlichen Zusammenhang mit der Absolvierung der Prüfung als Steuerfachangestellter, wenn zwischen dem erfolgreichen Abschluss des ersten Berufsabschnitts (mit Bestehen der Prüfung als Steuerfachangestellter) und der möglichen Zulassung zur Steuerberaterprüfung ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren liegt? 2. Ist hier ein „enger zeitlichen Zusammenhang“ i. S. der Regelung des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG gegeben? (FG Saarland 15.2.17, 2 K 1290/16, Rev. BFH V R 13/17)

     

    • Erste Tätigkeitsstätte: Ist ein Flughafengelände, auf dem ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber (mit dem Flughafenbetreiber verbundenes Unternehmen) an täglich wechselnden Kontrollstellen zur Durchführung von Sicherheitskontrollen eingesetzt wird, eine erste Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 EStG? (FG München 9.2.17, 11 K 2508/16, Rev. BFH VI R 12/17)

     

     

    • Doppelte Haushaltsführung: Gehören Aufwendungen für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Hausrat im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zu den auf 1.000 EUR monatlich begrenzten Unterkunftskosten i.S. des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG? (FG Düsseldorf 14.3.17, 13 K 1216/16 E, Rev. BFH VI R 18/17)

     

    • Immobilienfonds: Geltendmachung von nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus der ehemaligen Beteiligung an einer Immobilien-GbR. Ist die geänderte BFH-Rechtsprechung, wonach Schuldzinsen grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden können, wenn das Gebäude veräußert wurde, der Veräußerungserlös aber nicht ausreichte, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen, auch auf vor dem 1.1.99 rechtswirksam veräußerte Objekte anzuwenden? 2. Ist ein über die Beteiligungsquote hinausgehender Schuldzinsenabzug möglich, wenn ein Rückgriffsanspruch bei den (vormaligen) Mitgesellschaftern ausfällt? (FG Niedersachsen 7.12.16, 2 K 177/15, Rev. BFH IX R 10/17)
    Quelle: ID 44706282