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  • · Fachbeitrag · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem Juli 2016

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert ist u.a. das Verfahren zur Frage, ob die Angabe eines Scheinsitzes in einer Rechnung des leistenden Unternehmens die Anforderungen für den Vorsteuerabzug erfüllt. |

     

    Eine Auswahl:

     

    • Mitunternehmeranteil: 1. Darf bei einer gleichzeitigen (und einheitlichen) Einbringung zweier Mitunternehmeranteile, mit negativem und positivem Kapitalkonto, ein Ausgleich zwischen den Kapitalkonten erfolgen mit der Folge, dass im Rahmen der Einbringung des Mitunternehmeranteils mit negativem Kapital die Aufdeckung der stillen Reserven bis zur Höhe des negativen Kapitals entfällt? 2. Sind Verrechnungskonten zwischen zwei personenidentischen Personengesellschaften Betriebsvermögen der Personengesellschaft oder Privatvermögen der Gesellschafter? (FG Berlin-Brandenburg 10.2.16, 11 K 12073/15, Rev. BFH I R 19/16)

     

    • Eintrittsgeld: Kann auf Eintrittsgelder, die für den Einlass in einen Freizeitpark entrichtet wurden, ganz oder teilweise der ermäßigte Umsatzsteuersatz angewendet werden? (FG Baden-Württemberg 23.9.15, 14 K 4220/12, Rev. BFH V R 6/16)

     

    • Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen mit sog. „Grüner Karte“: Unterliegen Leistungen des Klägers als Schadensregulierer ausländischer Verkehrsunfälle im Inland der Umsatzsteuer? Liegt eine der Tätigkeit eines Rechtsanwalts ähnliche Leistung i. S. d. § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG bereits dann vor, wenn die Tätigkeit die rechtliche Prüfung im Einzelfall sowie die Vertretung eines Dritten lediglich mitumfasst? (FG des Saarlandes 2.3.16, 2 K 1352/13, Rev. BFH V R 15/16)

     

    • Abtretung: Hat die Klägerin gemäß § 27 Abs. 19 UStG einen Anspruch auf Annahme der Abtretung an Zahlungs statt ihres zivilrechtlichen USt-Nachforderungsanspruchs gegen eine GmbH? (FG Münster 15.3.16, 15 K 3669/15 U, Rev. BFH V R 24/16)

     

    • Vorsteuerabzug: Erfüllt die Angabe eines Scheinsitzes in einer Rechnung des leistenden Unternehmens die Anforderungen an die Angabe der vollständigen Anschrift des leistenden Unternehmers i. S. d. § 14 Abs. 4 Nr . 1 UStG? (FG Baden-Württemberg 21.4.16, 1 K 1158/14, Rev. BFH V R 28/16)

     

    • Selbstanzeige: Kann die durch Abgabe einer Selbstanzeige nach § 171 Abs. 9 AO ausgelöste einjährige Ablaufhemmung durch Ermittlungen der Steuerfahndung, mit denen noch vor Ablauf der regulären Festsetzungsfrist begonnen wurden, nach § 171 Abs. 5 AO verlängert werden? (FG München 25.2.16, 13 K 2818, Rev. BFH VIII R 9/16)

     

    • Arbeitszimmer: Ist für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das zu 50 % zur Verwaltung von Kapitalvermögen und zu 50 % im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften genutzt wird, unabdingbare Voraussetzung, dass das Arbeitszimmer nach objektiven Kriterien erforderlich ist? (FG Nürnberg 12.2.14, 5 K 1251/12, Rev. BFH IX R 52/14)

     

    • Verbilligte Vermietung an nahestehende Person: Mietverhältnis zwischen Sohn (Vermieter) und Mutter (Mieterin) - Zur Frage der Fremdüblichkeit, wenn ein mietvertraglicher Zusatz der Mieterin einen jährlichen Widerruf in Höhe eines Teilbetrags einer von ihr vormals einmalig getätigten Geldschenkung an den Sohn einräumt, wobei es dann zu einer Aufrechnung mit der jährlichen Mietzahlung kommt. Bei Bejahung der Fremdüblichkeit: U. a. zur Frage der Einbeziehung einer Fortschreibung von Mieterhöhungen sowie des Ansatzes von Reparaturaufwand in einer Überschussprognose bei verbilligter Vermietung (§ 21 Abs. 2 EStG i. d. F. des Streitjahres). (FG Berlin-Brandenburg 1.10.15, 7 K 7216/13, Rev. BFH IX R 8/16)
    Quelle: ID 44181571