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  • 21.11.2018 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 7 · V R 6/16

    Ermäßigter Steuersatz, Eintrittsgeld

    Letzte Änderung: 21. November 2018, 11:23 Uhr, Aufgenommen: 25. Juli 2016, 12:30 Uhr

    Kann auf Eintrittsgelder, die für den Einlass in einen Freizeitpark entrichtet wurden, ganz oder teilweise der ermäßigte Umsatzsteuersatz angewendet werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 6/16

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 23.9.2015 14 K 4220/12

    Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 7

    Erledigt durch: Urteil vom 02.08.2018, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger