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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem Juni 2015

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995, zum Kindergeldanspruch für ein Kind im Wehrdienst, zum Vorsteuerabzug bei Rechnungsberichtigung. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995: Ist die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 1999 bis 2002 mangels zeitlicher Befristung des Solidaritätszuschlagsgesetzes verfassungswidrig? (FG Nürnberg 25.9.14, 4 K 273/12, Rev. BFH II R 27/15)

     

    • Kindergeld: Ist ein Kind, das Wehrdienst leistet, wegen einer Ausbildung bei der Bundeswehr gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG zu berücksichtigen? (FG Rheinland-Pfalz 21.1.15, 6 K 2227/13, Rev. BFH III R 6/15)

     

    • Vorsteuerabzug und Rechnungsberichtigung: 1. Ist der Steuerpflichtige so zu behandeln, wie er ohne die Rechtsprechungsänderung gestanden hätte, wenn der Änderung eines Umsatzsteuerbescheids wegen der Rechtsprechungsänderung zum Vorsteuerabzug bei unrichtigem Steuerausweis durch das Urteil des BFH (2.4.98, V R 34/97, BStBl II 1998, 695) § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO entgegen steht? 2. Ist der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zu berichtigen, wenn der Leistende seine Rechnung mit dem unrichtigen Umsatzsteuerausweis berichtigt und im Zeitpunkt der Rechtsprechungsänderung die Änderung des Umsatzsteuerbescheids möglich gewesen wäre? (FG Niedersachsen 24.11.14, 5 K 238/13, Rev. BFH V R 16/15)

     

    • Abzugsbeschränkung beim Arbeitszimmer: Ist der Abzugsbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG in Höhe von 1.250 € objekt- und personenbezogen, sodass die parallele Nutzung zweier Arbeitszimmer in verschiedenen Hausständen nicht zu einer Verdoppelung dieses Abzugsbetrags führt? (FG Rheinland-Pfalz 25.2.15, 2 K 1595/13, Rev. BFH VIII R 15/15)

     

    • Anschaffungsnaher Aufwand: Zur Frage der Einbeziehung von Aufwendungen für Schönheitsreparaturen sowie für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen, in die Prüfung von anschaffungsnahen Herstellungskosten im Rahmen einer umfassend durchgeführten Instandsetzung und Modernisierung. (FG Münster 25.9.14, 8 K 4017/11 E, Rev. BFH IX R 22/15)
    Quelle: ID 43479403