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  • · Fachbeitrag · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem Oktober 2016

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. zwei Verfahren zur Betriebsaufspaltung und das Verfahren zu offensichtlichen Ermittlungen ins Blaue bei einer Betriebsprüfung.|

     

    Im Einzelnen:

     

    • Doppelte Haushaltsführung: Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eine Wohnung, in der der eigene Hausstand unterhalten wird, als noch zum Beschäftigungsort gehörend anzusehen (hier: Zumutbarkeit der täglichen Fahrzeit von etwa einer Stunde für die einfache Strecke zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstandes bei Großstädten und deren umliegenden Gemeinden)? (FG Baden-Württemberg 16.6.16, 1 K 3229/14 EFG 2016, 1423 , Rev BFH VI R 31/16)

     

    • Zeitwertkonto: Führt bereits die Gutschrift künftig fällig werdenden Arbeitslohns auf dem Zeitwertkonto zum Zufluss von Arbeitslohn bei einem angestellten Organ (hier: Geschäftsführer) einer Körperschaft (wie BMF 17.6.09, BStBl I 09, 1286)? (FG Köln 26.4.16, 1 K 1191/12 EFG 2016, 1238, Rev. BFH VI R 17/16)

     

    • Fahrschulunterricht: 1. Sind Leistungen von Fahrschulen unter Berücksichtigung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL generell umsatzsteuerbefreit? 2. Handelt es sich bei den theoretischen und praktischen Unterweisungen der Fahrschüler um gleichwertige und wirtschaftlich untrennbar miteinander verbundene Teilleistungen (einheitliche Leistung), die sich inhaltlich aufeinander beziehen? (FG Niedersachsen 26.5.16, 11 K 10284/15 EFG 2016, 1481, Rev. BFH V R 38/16)

     

    • 1 %-Regelung bei Taxis: Wie ist der Listenpreis i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG im Taxigewerbe zu ermitteln? (FG Düsseldorf 23.10.20, 14 K 2436/14 E,G,U, Rev. BFH III R 13/16)

     

    • Vorsteuerabzug: Ist der Vorsteuerabzug aus Vertrauensschutzgesichtspunkten möglich, wenn der Leistungsempfänger von der Steuerhinterziehung der liefernden Firma nichts wusste? (FG München 26.7.16, 2 K 710/14, Rev BFH V R 47/16)

     

    • Abzugsfähigkeit vergeblicher Rechtsverfolgungskosten zur Erlangung des Nachlasses: Mindern die vergeblichen Rechtsverfolgungskosten zur Erlangung des Nachlasses nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG den Wert des Erwerbs oder steht § 10 Abs. 6 S. 1 ErbStG dem entgegen? (FG Baden-Württemberg 25.3.15, 11 K 448/11 , Rev. BFH II R 29/16)
    Quelle: ID 44335623