· Nachricht · Anhängige Verfahren
Beim BFH neu anhängige Verfahren des FG Köln
| Das FG Köln hat zwei Entscheidungen zu AO-Fragen aus dem letzten Jahr bekannt gegeben, die nun dem BFH vorliegen. |
Im Einzelnen:
- Abgabenordnung/Umsatzsteuergesetz: Keine Haftung nach § 13 c UStG bei stiller Abtretung und geduldeter Kontoüberziehung (FG Köln 29.10.14, 3 K 796/11, Rev. BFH V R 65/14)
- Abgabenordnung: Bordellbesitzer haben keinen Anspruch auf Erstattung von im sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ gezahlten Beträgen (FG Köln 15.05.14, 3 K 2923/11, Rev. BFH X R 63/14)
Quelle: ID 43186575