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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Leitsatzentscheidungen des BFH

    | Der BFH hat diese Woche drei Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Darunter ist auch eine Entscheidung zum Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Falle der nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie, zu der der BFH auch eine Pressemitteilung (Nr. 37/14) herausgegeben hat. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Entnahme eines PKW aus dem Unternehmen in den nichtunternehmerischen (privaten) Bereich mit anschließender Beförderung (Ausfuhr) in ein Drittland keine steuerfreie Ausfuhrlieferung (BFH 19.2.14, XI R 9/13)
    • Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Falle der nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie; Zurechnung eines von einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft aufgenommenen, der Immobilienfinanzierung dienenden Anschaffungsdarlehens nach Beendigung der Gesellschaft - sog. Surrogationsbetrachtung und Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung (BFH 8.4.14, IX R 45/13)
    • Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte (BFH 27.2.14, III R 60/13)
    Quelle: ID 42694351