· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Aufrechnung mit als Masseverbindlichkeiten entstandenen Steuerschulden nach Abschluss des Insolvenzverfahrens. |
Im Einzelnen:
- Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes (BFH 8.11.17, III R 2/16)
- Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs ‒ Schätzung des Bruttolistenpreises bei einem Importfahrzeug (BFH 9.11.17, III R 20/16)
- Aufrechnung mit als Masseverbindlichkeiten entstandenen Steuerschulden nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (BFH 28.11.17, VII R 1/16)
- Abzug nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach Veräußerung des Vermietungsobjekts ‒ Reichweite der Surrogationsbetrachtung und Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung ‒ Verwendung von Darlehensmitteln ‒ Anforderungen an eine Reinvestitionsabsicht (BFH 6.12.17, IX R 4/17)
- Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 Abs. 1 und 2 EStG) ‒ Erwerb eigener Anteile durch die GmbH ‒ Rechtslage nach BilMoG ‒ Steuerliche Auswirkungen der Einfügung des § 272 Abs. 1a und 1b HGB durch das BilMoG auf der Ebene des Gesellschafters ‒ Thesaurierter Gewinn als preisbildender Bestandteil des veräußerten Geschäftsanteils ‒ Bildung einer Rücklage zum Erwerb eigener Anteile (BFH 6.12.17, IX R 7/17)
Quelle: ID 45178768