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  • · Fachbeitrag · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (April 2019)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.|

     

    • Zur Bewertung des Werts des Anteils an einer Kapitalgesellschaft unter Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens gemäß § 11 Abs. 2 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer: Führt die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, weil der erworbene Geschäftsanteil an der GmbH nicht frei am Markt zu veräußern ist und nach den Verhältnissen des Bewertungsstichtags offensichtlich ist, dass in Zukunft ein erheblich niedrigerer oder höherer wirtschaftlicher Ertrag zu erwarten ist? Vorgehend: FG Düsseldorf 12.12.2018 4 K 108/18 , BFH II R 5/19

     

    • Mehraktige Berufsausbildung: Bildet eine während des zweiten Ausbildungsabschnitts parallel ausgeübte Erwerbstätigkeit immer eine schädliche Zäsur, die eine Erstausbildung entfallen lässt, auch wenn die Erwerbstätigkeit neben der Ausbildungsmaßnahme Voraussetzung für den angestrebten Abschluss ist? Vorgehend: FG Düsseldorf 8.3.19, 15 K 1820/18 Kg, BFH III R 21/19

     

    • Verfolgt ein Dritter mit seinen Zuwendungen an Arbeitnehmer (hier: Autohersteller gewährt den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens beim Autokauf dieselben Rabatte wie seinen eigenen Mitarbeitern - Werksangehörigenprogramm) rein eigenbetriebliche Interessen (hier: Erschließung einer neuen leicht zugänglichen Kundengruppe), schließt dies die Annahme von Arbeitslohn grundsätzlich aus oder müssen die eigenbetrieblichen Interessen des Dritten die des Arbeitnehmers überwiegen? Vorgehend: FG Köln 11.10.18, 7 K 2053/17 2019, 119, BFH VI R 53/18

     

    • Können für die Benutzung der Bahn oder eines Flugzeugs auf Dienstreisen nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 2 EStG keine pauschalen Kilometersätze anstelle der tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, da die Verweisung auf die Höhe der Wegstreckenentschädigung nach dem BRKG als Tatbestandsmerkmal umfasst, dass ein Fahrzeug benutzt wurde, das kein in § 4 BRKG genanntes Beförderungsmittel ist? - Sind grundsätzlich auch für Fahrten als Beifahrer im Pkw eines anderen Dienstreisenden pauschale Fahrtkosten abziehbar? Vorgehend: FG Hamburg 2.11.18, 5 K 99/16 2019, 155, BFH VI R 50/18
    Quelle: ID 45878359