20.07.2021 · Erledigtes Verfahren · BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 3 · II R 5/19
Erbschaftsteuer, Gesonderte Feststellung, Ertragswertverfahren, Stichtag
Letzte Änderung: 20. Juli 2021, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2019, 11:00 Uhr
Zur Bewertung des Werts des Anteils an einer Kapitalgesellschaft unter Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens gem. § 11 Abs. 2 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer:Führt die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, weil der erworbene Geschäftsanteil an der GmbH nicht frei am Markt zu veräußern ist und nach den Verhältnissen des Bewertungsstichtags offensichtlich ist, dass in Zukunft ein erheblich niedrigerer oder höherer wirtschaftlicher Ertrag zu erwarten ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 5/19
Normen: BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 3, BewG § 11 Abs 2 S 1, BewG § 199 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 02.12.2020, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger