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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (April 2022)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl |

     

    • Offenbare Unrichtigkeit: Ist die Korrektur eines Steuerbescheids nach § 129 AO ausgeschlossen, wenn bei Erlass des Bescheids dessen Fehlerhaftigkeit erkennbar ist, eine Berichtigung aber weiterer Sachverhaltsaufklärung bzw. der Prüfung einer für die Wertermittlung relevanten Norm bedarf? (BFH I R 44/21)

     

    • Kapitalerhöhung: Liegt in dem jeweiligen Verzicht eines Gesellschafters auf die Teilnahme an der Kapitalerhöhung einer GmbH und dem vollständigen Ausgleich seiner Einzahlungen in die Kapitalrücklage eine gemischte Schenkung an die Mitgesellschafter vor? (BFH II R 41/21)

     

    • Mittelbare Beteiligung: Handelt es sich bei dem Verkauf von dem in Erbengemeinschaft erworbenen Geschäftsanteil an einer GmbH an dieselbige um eine Schenkung an die an der GmbH über eine GmbH & Co. KG mittelbar beteiligten Kommanditisten i. S. d. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG? Sind die §§ 13a und 13b ErbStG entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 13b ErbStG, welcher eine Werterhöhung eines Gesellschaftsanteils nicht erfasst, für den Fall, dass ein Geschäftsanteil selbst Gegenstand der Leistung ist, auch auf die Fälle des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG anzuwenden? (BFH II R 22/21)

     

    • Selbständige Arbeit: Darf bei einer vorgeblich freiberuflichen Personen- oder Partnerschaftsgesellschaft eine - auch unter Wahrung der Freiberuflichkeit grundsätzlich zulässige - Arbeitsteilung zwischen mehreren Berufsträgern so weit gehen, dass ein einzelner Berufsträger in einer zahnärztlich tätigen Mitunternehmerschaft nur in (allenfalls) marginalem Umfang Behandlungsleistungen an Patienten vornimmt, in der weit überwiegenden Vielzahl der Fälle und bezogen auf den allergrößten Teil der Umsatzerlöse der Gesellschaft aber keinerlei eigenen Betrag zur unmittelbaren Ausübung der Zahnheilkunde durch andere Berufsträger leistet und seine sonstigen Tätigkeiten für die Personengesellschaft zur mittelbaren Förderung der Berufsausübung der anderen Freiberufler wie z.B. tätigkeitsnahe Arbeiten aus dem Bereich der Qualitätssicherung, Schulung, Hygieneüberwachung etc. nicht in einer Weise wahrnimmt, dass dies noch eigenverantwortlich und leitend erfolgt? (BFH VIII R 4/22)

     

    • Gesellschafterwechsel: Führt eine der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils vorangehende Entnahme, die bei dem ausscheidenden Kommanditisten zur Entstehung eines negativen Kapitalkontos führt, zu einer Einlageminderung des Rechtsnachfolgers, wenn dieser an dem der Anteilsübertragung nachfolgenden Bilanzstichtag noch nicht als Kommanditist im Handelsregister eingetragen ist? (BFH IV R 17/21)

     

    Quelle: ID 48229634