Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.01.2024 · Erledigtes Verfahren · AO § 129 · I R 44/21

    Einlagekonto, Berichtigung, Offenbare Unrichtigkeit

    Letzte Änderung: 23. Januar 2024, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2022, 16:27 Uhr

    Ist die Korrektur eines Steuerbescheides nach § 129 AO ausgeschlossen, wenn bei Erlass des Bescheides dessen Fehlerhaftigkeit erkennbar ist, eine Berichtigung aber weiterer Sachverhaltsaufklärung bzw. der Prüfung einer für die Wertermittlung relevanten Norm bedarf?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 44/21

    Normen: AO § 129, UmwStG § 20

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: X R 33/21

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger