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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (April 2023)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Auskunftsanspruch des Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung nach der DS-GVO: Ob und in welchem Ausmaß eröffnet die DS-GVO u.a. einen Anspruch für den Steuerpflichtigen auf Überlassung sämtlicher verarbeiteter Daten im Rahmen einer Außenprüfung, einschließlich der Metadaten (insbesondere automatisierte Entscheidungsfindung), bzw. auf detaillierte Auskunft hinsichtlich der Verarbeitung bis hin zur Auswertung und deren Interpretation? (BFH IX R 1/23)

     

    • Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze i.S. von § 17 EStG von 10 auf 1%: Keine veranlagungszeitraumbezogene Betrachtungsweise bei der Ermittlung der maßgeblichen Beteiligungsquote in den letzten fünf Jahren? (BFH IX R 7/23, vormals IX R 19/12)

     

    • Einnahmen-Überschussrechnung: Steht dem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ebenso wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG im Rahmen der Bewertung mit dem niedrigeren Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG, hinsichtlich des Zeitpunkts der Geltendmachung des Verlusts einer im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligung vor dem Hintergrund des § 4 Abs. 3 S. 4 EStG und der darin enthaltenen Regelungslücke hinsichtlich eines entschädigungslosen Verlusts einer Beteiligung wie vorliegend ein Wahlrecht zur Geltendmachung des Verlusts zu? Können die für den Erwerb einer Beteiligung aufgewandten Mittel in den Fällen, in denen über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist, in Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG bereits vor Beendigung des Insolvenzverfahrens endgültig verloren i. S. d. Urteil des BFH (23.11.78, IV R 146/75) und BFH (5.11.15, III R 12/13) sein? Sind die Rechtsgrundsätze zur Verlustberücksichtigung nach § 17 Abs. 4 EStG insoweit entsprechend anwendbar und führt der Antrag nach § 213 InsO zu einer anderen Beurteilung? (BFH X R 11/22)

     

    • Handelsvertreter: 1. Zu welchem Zeitpunkt sind Provisionsforderungen aus einer Tätigkeit als Versicherungsvermittler unter Beachtung des § 92 Abs. 4 HGB zu aktivieren? 2. Ist eine Forderung des Versicherungsvermittlers gegen den Versicherer auf Auszahlung weiterer (vorläufig einbehaltener) Provisionen in Höhe ihres Ist-Stands anzusetzen oder ist ein ‒ tatsächlich nicht erreichter ‒ Soll-Bestand maßgeblich? 3. Hat der Kläger eine in einer früheren Außenprüfung vorgenommene gewinnerhöhende Nachaktivierung einer Forderung in seinen Steuerbilanzen nicht nachvollzogen, so dass in dieser Höhe nicht nochmals eine gewinnerhöhende Nachaktivierung vorgenommen werden darf? (BFH X R 12/22)
    Quelle: ID 49415638