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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (August 2020)

    |Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.|

     

    • Ergebnisabführungsvertrag: Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung in § 17 S, 2 Nr. 2 KStG i. V. m. § 34 Abs. 10b S. 2 und 3 KStGIst die Übergangsregelung in § 17 S. 2 Nr. 2 i. V. m. § 34 Abs. 10b S. 2 und 3 KStG zur rückwirkenden Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrags bei fehlender Bezugnahme auf eine Verlustübernahme nach § 302 AktG verfassungsgemäß? Verstößt die Regelung nicht gegen das grundsätzliche Verbot der echten Rückwirkung? (FG Münster 27.11.19 13 K 2898/16 G,F, BFH I R 7/20)

     

    • Fünftelregelung: Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Anwendung der Fünftelregelung gemäß § 34 EStG auf einen im Jahr 2000 entstandenen Veräußerungsgewinn aus der Kündigung einer Unterbeteiligung, wenn die Kündigung vor Gesetzeseinbringung und -verkündung erfolgt war, aber erst nachher wirksam wurde? (FG Münster 8.12.19, 1 K 2665/17 E, BFH III R 9/20)

     

    • Sonderausgabe: Sind als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen? (FG Baden-Württemberg 6.5.20, 1 K 3359/17,BFH III R 30/20)

     

    • Dauerhafte Zuordnung: Können Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu einem Zeitarbeitsunternehmen stehen, auch dann nur die Entfernungspauschale für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte geltend machen, wenn das Zeitarbeitsunternehmen mit dem jeweiligen Entleiher des Arbeitnehmers eine Befristung der Tätigkeit vereinbart hat? (FG Niedersachsen 8.5.20, 1 K 382/16, BFH R 32/20)

     

    • Privatnutzung: Sind tatsächliche Aufwendungen des Arbeitnehmers für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, die durch die Nutzung der Tankkarte des Arbeitgebers für private Zwecke unter Zahlung einer kilometerabhängigen Pauschale pro gefahrenen Kilometer angefallen sind, bei der (teilweise) entgeltlichen Gestellung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber im Rahmen eines sog. Kilometerleasingmodells als Werbungskosten berücksichtigungsfähig? (FG Niedersachsen 8.7.20, 9 K 78/19, BFH VI R 35/20)
    Quelle: ID 46823823