21.06.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 · III R 9/20
Veräußerungsgewinn, Fünftelregelung, Verfassungsmäßigkeit
Letzte Änderung: 21. Juni 2022, 13:56 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2020, 08:59 Uhr
Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Anwendung der Fünftelregelung gemäß § 34 EStG auf einen im Jahr 2000 entstandenen Veräußerungsgewinn aus der Kündigung einer Unterbeteiligung, wenn die Kündigung vor Gesetzeseinbringung und -verkündung erfolgt war, aber erst nachher wirksam wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 9/20
Normen: EStG § 16, EStG § 34, GG Art 2, GG Art 3
Erledigt durch: Urteil vom 24.02.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger