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  • 21.06.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 · III R 9/20

    Veräußerungsgewinn, Fünftelregelung, Verfassungsmäßigkeit

    Letzte Änderung: 21. Juni 2022, 13:56 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2020, 08:59 Uhr

    Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Anwendung der Fünftelregelung gemäß § 34 EStG auf einen im Jahr 2000 entstandenen Veräußerungsgewinn aus der Kündigung einer Unterbeteiligung, wenn die Kündigung vor Gesetzeseinbringung und -verkündung erfolgt war, aber erst nachher wirksam wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 9/20

    Normen: EStG § 16, EStG § 34, GG Art 2, GG Art 3

    Erledigt durch: Urteil vom 24.02.2022, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger