Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren des FG Hamburg

    | Das FG Hamburg hat eine Reihe von Verfahren aus dem letzten Jahr bekannt gegeben, die nun als Nichtzulassungsbeschwerden dem BFH vorliegen. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Kindergeld, Abkommen mit Tunesien: Nach dem Abkommen mit Tunesien hat ein in einem Vertragsstaat beschäftigter Arbeitnehmer Anspruch auf Kindergeld für unterhaltsberechtigte Kinder, die sich im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates aufhalten. Einem Beschäftigungsverhältnis gleichgestellt sind durch das Abkommen der Bezug von Geldleistungen der Krankenversicherung wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und Leistungen der Arbeitslosenversicherung, nicht jedoch der Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente (FG Hamburg 14.7.14, 6 K 14/14, NZB BFH III B 105/14).

     

    • Körperschaftsteuer, DBA-Recht: Die Verluste einer ausländischen Betriebstätte können, sofern ein Verlustabzug im Betriebsstättenstaat rechtlich zwar grundsätzlich möglich, tatsächlich aber nicht erfolgen kann, aus Gründen des Unionsrechts (vgl. EuGH C-123/11 und C-322/11) im Jahr der „Finalität“ ausnahmsweise im Inland abzugsfähig sein. Die Höhe des zuzulassenden Verlustabzug bestimmt sich nach innerstaatlichem inländischem Recht (FG Hamburg 6.8.14, 2 K 355/12, NZB BFH I B 95/14).

     

    • Umsatzsteuer: Sonstige Leistungen, die eine Muttergesellschaft gegenüber einer in ihr Unternehmen eingegliederten Tochtergesellschaft („Organgesellschaft“) mit Sitz im Freihafen erbringt, die aufgrund der Fiktion des § 1 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a UStG „wie Umsatz im Inland“ behandelt werden, sind nicht etwa als innerorganschaftliche Umsätze nicht umsatzsteuerbar, sondern steuerpflichtig, denn die Tochtergesellschaft ist trotz der Fiktion nicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 UStG im umsatzsteuerlichen Inland gelegen (FG Hamburg 6.8.14, 2 K 189/13, NZB BFH XI B 92/14).

     

    • Verbrauchsteuerrecht - Energiesteuer: Der 4. Senat hat dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die Frage vorgelegt, ob Art. 1 RL 2003/96/EG (Energiesteuerrichtlinie) einer Steuerentlastung für Energieerzeugnisse entgegensteht, die zur thermischen Abluftbehandlung verwendet werden, oder die Richtlinie deswegen gar nicht anwendbar ist, weil es sich bei ihnen um Energieerzeugnisse mit „zweierlei Verwendungszweck“ im Sinne von Art. 2 Abs. 4 Buchst. b, 2. Anstrich der Richtlinie handelt - und zwar auch dann, wenn sie nicht als Roh-, Grund- oder Hilfsstoff bei der Abluftbehandlung eingesetzt werden (FG Hamburg 3.7.14, 4 K 131/12, EuGH C-529/14).

     

    • Verbrauchsteuerrecht - Energiesteuer: Wer als Mineralölhändler gemäß § 60 EnergieStG Erstattung der in einer ausgefallenen Kaufpreisforderung enthaltenen Energiesteuer begehrt, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die Forderung tatsächlich rechtzeitig zur Insolvenztabelle angemeldet hat (FG Hamburg 18.9.14, 4 K 195/13, NZB BFH VII B 164/14).

     

    • Zollrecht: Das vorschriftswidrige Verbringen von Waren im Sinne des Art. 233 S. 1 Buchst. d Zollkodex („Einfuhrschmuggel“) ist beendet, wenn die Waren den Ort, an dem sie hätten gestellt werden müssen - regelmäßig die Zollstelle t- wieder verlassen haben, ohne dass eine ordnungsgemäße Gestellung erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Transport nach dem Passieren der Zollstelle observiert wird. Die Zollbehörden sind nicht verpflichtet, den Schmuggel zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden, um damit die Entstehung der Einfuhrabgaben zu verhindern bzw. die Voraussetzungen für das Erlöschen der Abgaben zu schaffen, sofern ermittlungs- oder einsatztaktische Gründe ein anderes Vorgehen nahelegen (FG Hamburg 4.9.14, 4 K 86/14, NZB BFH VII B 157/14).
    Quelle: ID 43144243