· Nachricht · Anhängige Verfahren
Neu beim BFH anhängige Verfahren des FG Köln
| Vom FG Köln liegen drei weitere Verfahren dem BFH zur Entscheidung vor. Darin geht es unter anderem um die Abgrenzung von Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und wiederkehrenden Leistungen als Kaufpreisraten und um die (Nicht-)Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Zinserträge aus Ehegattendarlehen. |
Im Einzelnen:
- Einkommensteuer: Abgrenzung von Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und wiederkehrenden Leistungen als Kaufpreisraten (FG Köln 17.10.13, 1 K 2457/11, NZB BFH X B 250/13)
- Einkommensteuer: Keine Beschränkung der Erbenhaftung bei Veräußerungsgewinn durch Kündigung einer KG-Beteiligung seitens des Nachlassverwalters (FG Köln 14.4.13, 3 K 2990/10, Rev. BFH, VII R 35/13)
- Einkommensteuer: Keine Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Zinserträge aus Ehegattendarlehen (FG Köln 28.01.14, 12 K 3373/12, Rev. BFH VIII R 8/14)
Quelle: ID 42701209