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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren des FG Köln

    | Das FG Köln hat eine Reihe von Verfahren bekannt gegeben, die als Revisionen dem BFH vorliegen, darunter ist auch eine Entscheidung zur Abgrenzung freiberufliche vs. gewerbliche Einkünfte bei einem Unternehmensberater für Datenverarbeitung. |

     

    Im Einzelnen

     

    • Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuererstattung an den Leistungsempfänger bei Insolvenz des leistenden Unternehmens (FG Köln 24.4.14, 1 K 2015/10, Rev. BFH VII R 30/14)

     

    • Umsatzsteuer: Anteiliger Vorsteuerabzug für Leistungen eines Insolvenzverwalters (FG Köln 9.5.14, 4 K 2584/13, Rev. BFH XI R 28/14)

     

    • Gewerbesteuermessbetrag: Abgrenzung freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte (Unternehmensberater für Datenverarbeitung) (FG Köln 25.9.13, 12 K 5606/03, Rev. BFH VIII R 14/14)
    Quelle: ID 42827649