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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren des FG Köln

    | Das FG Köln hat drei neu beim BFH anhängige Verfahren gemeldet. |

     

    Im Einzelnen:

     

     

    • Zahlungen an die Eltern im Rahmen einer gleitenden Vermögensübergabe als Sonderausgaben berücksichtigbar? (FG Köln 15.7.15, 9 K 1363/14, Rev. BFH X R 31/15)

     

    • Unvollständiger Vorsteuervergütungsantrag einer ausländischen Unternehmerin (Finanzgericht Köln 13.8.15, 2 K 630/13, Rev. BFH V R 33/15)
    Quelle: ID 43791244