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Neu beim BFH anhängige Verfahren des FG Münster
Das FG Münster hat eine Reihe von Entscheidungen bekannt gegeben, die jetzt beim BFH liegen, darunter auch eine zum Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen, die aus einem Berufungsverfahren in einer Scheidungssache resultieren.
Im Einzelnen:
- Einkommensteuer: Zum Abzug von Zivilprozesskosten, die aus einem Berufungsverfahren in einer Scheidungssache resultieren, als außergewöhnliche Belastungen (FG Münster 20.3.14, 5 K 1023/12 E, Rev. BFH VI R 26/04 und 5 K 1147/12 E, Rev. BFH VI R 25/14)
- Umsatzsteuer: Zum Vorsteuerabzug aus einer Vorausrechnung über den Kauf eines Blockheizkraftwerks, dessen Lieferung vom Verkäufer in betrügerischer Absicht von vornherein nicht beabsichtigt war (FG Münster 3.4.14, 5 K 383/12 U, Rev. BFH V R 21/14)
- Umsatzsteuer: Zur finanziellen Eingliederung einer Schwestergesellschaft und zum Anspruch auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen wegen geänderter BFH-Rechtsprechung zur Organschaft (FG Münster 12.2.13, 5 K 4005/11 U,AO, Rev. BFH V R 15/14)
- Verfahrensrecht: Ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig, wenn die vom Finanzamt versagte Bildung eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG inzwischen mangels tatsächlicher Investition nicht mehr begehrt wird? (FG Münster 7.3.14, 11 K 1725/12 F, NZB BFH IV B 35-38/14)
Quelle: ID 42700480