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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren des FG Münster

    Das FG Münster hat drei neu beim BFH anhängige Verfahren gemeldet.

     

    Im Einzelnen:

     

    • Einkommensteuer: Zur Frage, ob eine Zahlung, die ein GmbH-Gesellschafter aus der Veräußerung seiner Anteile an einen Mitgesellschafter aufgrund einer „Pool-Vereinbarung“ zahlt, ein Entgelt für eine sonstige Leistung i.S. von § 22 Nr. 3 EStG darstellt (FG Münster 25.9.15, 11 K 1830/13 E, Rev. BFH IX R 46/15)

     

    • Einkommensteuer/Verfahrensrecht: Entfaltet die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen Bindungswirkung für die Veräußerung der Versicherungsansprüche nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 EStG und ist die Anwendung dieser Norm auf Altverträge verfassungsgemäß? (FG Münster 6.11.15, 4 K 1109/14 F, Rev. BFH VIII R 39/15)

     

    • Grunderwerbsteuer: Zum einheitlichen Vertragsgegenstand bei Erwerb eines Erbbaurechts, für das der Erwerber selbst ein Bebauungsprojekt entwickelt hat (FG Münster 23.4.15, 8 K 2116/12 GrE, Rev. BFH II R 50/15)
    Quelle: ID 43786577