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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Dezember 2024)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.|

     

    • Schätzung: Ist die amtliche Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums eine geeignete Grundlage für Schätzungen? Kann die Richtsatzsammlung für Gastronomiebetrieb auch auf Imbisswagen angewendet werden, die in ländlichen Gebieten aufgestellt werden? (BFH X R 14/24)

     

    • Schenkung: Stellt der GmbH-Anteil, dessen Anteilseigner eine Personengesellschaft ist, beim Verschenken an einen der Mitunternehmer dieser Personengesellschaft begünstigtes Betriebsvermögen im Sinne der §§ 13a, 13b ErbStG dar? (BFH II R 21/24)

     

    • Realteilung: Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gewinnverteilungsabrede im Rahmen einer Realteilung rückwirkend geändert werden und ist dabei eine steuerliche Anerkennung der Vereinbarung möglich? Wäre hinsichtlich des für die Zurechnung maßgebenden Zeitpunkts auf die Feststellung des Jahresabschlusses abzustellen? (BFH VIII R 29/24)

     

    • Berufsausbildung: Hat das Kind durch Teilnahme an einem vierwöchigen Lehrgang mit Abschlussprüfung im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes, der ihn als Notfallhelfer qualifiziert, eine erstmalige Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 S 2 EStG durchlaufen? (BFH III R 22/24)

     

    • Gewerbesteuerbefreiung: Fallen Leistungen eines diplomierten Sozialarbeiters mit Weiterbildung zum Suchtkrankenhelfer für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, körperlichen und/oder geistigen Behinderung oder chronischen Suchterkrankung, die er im Rahmen einer Leistungs- und Prüfungsvereinbarung mit einem Sozialhilfeträger abrechnet, unter die Gewerbesteuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 20e GewStG? Ist der Begriff der Rehabilitation nur auf deren medizinische Formen begrenzt und können Rehabilitationen nur von Rehabilitationseinrichtungen i.S. des § 107 Abs. 2 SGB V erbracht werden? (BFH X R 15/24)
    Quelle: ID 50295707