09.01.2025 · Anhängiges Verfahren · GewStG § 3 Nr 20e · X R 15/24
Gewerbesteuerbefreiung, Rehabilitation, Sozialarbeit
Letzte Änderung: 9. Januar 2025, 14:12 Uhr, Aufgenommen: 9. Januar 2025, 13:12 Uhr
Fallen Leistungen eines diplomierten Sozialarbeiters mit Weiterbildung zum Suchtkrankenhelfer für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, körperlichen und/oder geistigen Behinderung oder chronischen Suchterkrankung, die er im Rahmen einer Leistungs- und Prüfungsvereinbarung mit einem Sozialhilfeträger abrechnet, unter die Gewerbesteuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 20e GewStG?
Ist der Begriff der Rehabilitation nur auf deren medizinische Formen begrenzt und können Rehabilitationen nur von Rehabilitationseinrichtungen i.S. des § 107 Abs. 2 SGB V erbracht werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 15/24
Normen: GewStG § 3 Nr 20e
Rechtsmittelführer: Verwaltung