· Nachricht · Anhängige Verfahren
Neu beim BFH anhängige Verfahren (Februar 2025)
|Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.|
- Arbeitszimmer: Erfordert das Innehaben einer Wohnung i. S. des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 3 EStG ein eigenes Recht im Sinne eines entgeltlichen Nutzungsrechts des Steuerpflichtigen, das ihm wie bei Eigentum oder einem Mietverhältnis ein zur Ausschließung berechtigendes Hausrecht gewährt, oder ist es ausreichend, dass dem Steuerpflichtigen ein (räumlich) abgrenzbarer Teil eines Wohnhauses unentgeltlich, unter Vereinbarung eines Ausschlusses der Nutzung der Überlassenden, zur Nutzung überlassen wird? (BFH VI R 12/23).
- Körperschaftsteuer: Ermessensreduzierung auf Null hinsichtlich der Zustimmung zur Umstellung auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr, auch wenn der alleinige Grund für die Umstellung die Nutzung von im Rahmen einer Organschaft entstandenen Verlusten ist? (BFH I R 20/24)
- Kasse: Ist bei bestehenden Zweifeln im Hinblick auf den Programmierzustand und das Vorhandensein von Manipulationsspuren an der Registrierkasse vom Finanzgericht ein Sachverständigengutachten einzuholen? Rechtfertigen fehlende Programmierprotokolle für die verwendete Kasse eine Schätzung dem Grunde nach? Ergibt sich aus einer angeblichen Abweichung von der Richtsatzsammlung eine Schätzungsbefugnis? (BFH X R 27/24)
- Privatfahrten mit Dienstwagen: Begehren auf Berücksichtigung von Fahrtkosten für Dienstreisen, die mit einem privaten PKW durchgeführt wurden, basierend auf den tatsächlichen Kosten pro Kilometer. Dabei führte die insgesamt äußerst geringe Nutzung zu einem überdurchschnittlich hohen Kostenansatz pro Kilometer (im Streitfall: 2,28 EUR). Wie hat die Prüfung der Angemessenheit nach § 9 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.V.m. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG im konkreten Einzelfall zu erfolgen? Welche Bedeutung ist hierbei dem Umstand beizumessen, dass das vom Arbeitgeber dem Kläger für berufliche als auch private Fahrten zur Verfügung gestellte Dienstfahrzeug zu 100% als Familienfahrzeug von der Ehefrau des Klägers genutzt wurde und nicht für die hier streitigen Dienstreisen? (BFH VI R 30/24)
- Steuerliche Berücksichtigung nachlaufender Betriebsausgaben (hier: Umsatzsteuerzahlung) bei einer ab 2022 steuerbefreiten Photovoltaikanlage: Beinhaltet § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG nur eine Befreiung von der Gewinnermittlungspflicht oder ein Gewinnermittlungsverbot? (BFH III R 35/24)
Quelle: ID 50337894