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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Juli 2018)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Berufshaftpflichtversicherung: Ist die Zahlung der Beiträge zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers (GbR) für seine „Tätigkeit als Rechtsanwalt“ Arbeitslohn seiner angestellten Rechtsanwälte, wenn der Arbeitgeber einen die Mindestversicherungssumme (§ 51 BRAO) übersteigenden Versicherungsschutz wählt und sich der Versicherungsschutz auf die in der Anlage zum Versicherungsschein namentlich aufgeführten angestellten Rechtsanwälte erstreckt? (FG Thüringen 8.11.17 3 K 337/17 EFG 2018, 954, Rev. BFH VI R 12/18)

     

    • Betriebsveranstaltung: Sind die Kosten für die Beauftragung von Eventagenturen für betriebliche Veranstaltungen, an denen Kunden und Arbeitnehmer teilgenommen haben, in die Bemessungsgrundlage für die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG (Arbeitnehmer) und in die Bemessungsgrundlage für die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG (Kunden) einzubeziehen? (FG Köln 22.2.18 1 K 3154/15 EFG 2018, 1133, Rev. BFH VI R 13/18)

     

    • Verpflegungsmehraufwand: Sind die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anzusetzenden Verpflegungspauschalen gemäß § 9 Abs. 4a S. 8 EStG zu kürzen, wenn einem Steuerpflichtigen eine Gemeinschaftsverpflegung für Frühstück, Mittag- und Abendessen unentgeltlich angeboten wird, er aber an der Gemeinschaftsverpflegung morgens und abends tatsächlich nicht teilnimmt, sondern sich selbst verpflegt? (FG Baden-Württemberg 12.12.17 5 K 432/17, Rev. BFH VI R 16/18)

     

    • 1 %-Regelung: Wie ist eine in einer Summe geleistete Zuzahlung eines Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines vom Arbeitgeber angeschafften und dem Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz (1 %-Regelung) zu berücksichtigen, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Geltungsdauer der Zuzahlung geschlossen wird (gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 S. 2 und 3 LStR)? (FG Niedersachsen 16.4.18 9 K 162/17, 9 K 210/17, Rev. BFH VI R 18/18, VI R 19/18)
    Quelle: ID 45414511