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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Juli 2020)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.|

     

    • Datenschutzgrundverordnung ‒ Begründet Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 2, Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) einen Anspruch auf Akteneinsicht in Einkommensteuerakten? (FG Niedersachsen 28.1.20, 12 K 213/19, BFH II R 15/20)

     

    • Mittelbare Beteiligung ‒ Handelt es sich bei der Beteiligung des einzigen Kommanditisten an der Komplementär-GmbH, die ihm die Einflussnahme im Wege der Sperrminorität ermöglicht, um eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage, so dass deren Rückbehalt der Buchwertfortführung bei der Errichtung einer doppelstöckigen Personengesellschaft durch Einbringung des Kommanditanteils in eine weitere Personengesellschaft entgegensteht? Welche Bedeutung kommt mittelbaren Beteiligungen des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH im Hinblick auf die Frage der Wesentlichkeit zu? (FG Hessen 5.12.18, 8 K 1236, BFH IV R 90/20)

     

    • Vorsteuerberichtigung ‒ Ist die Vorsteuer aus einer misslungenen Investition, mit der steuerpflichtige Umsätze erzielt wurden, nach § 15a UStG zu berichtigen, wenn bei ruhendem Betrieb neben dem Leerstand der Cafeteria eine geringfügige Nutzung stattfindet, die keine steuerpflichtigen Umsätze zum Ziel hat? Das Verfahren V R 61/17 ruhte gemäß Beschluss vom 27.3.19 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-374/19. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. (FG Rheinland-Pfalz 13.6.17, 3 K 1111/16, BFH V R 20/20)

     

    • Unterrichtende Tätigkeit ‒ Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen eines Dozenten für Konfliktpräventionskurse für SchulklassenSind die Umsätze eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers aus seiner Tätigkeit als Dozent für Konfliktpräventionskurse für Schulklassen als unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG von der Umsatzsteuer befreit? (FG Berlin-Brandenburg 14.8.19, 7 K 7342/16, BFH XI R 3/20)
    Quelle: ID 46734661