22.03.2021 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15a · V R 20/20
Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung
Letzte Änderung: 22. März 2021, 19:24 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2020, 08:15 Uhr
Ist die Vorsteuer aus einer mißlungenen Investition mit der steuerpflichtige Umsätze erzielt wurden nach § 15a UStG zu berichtigen, wenn bei ruhendem Betrieb neben dem Leerstand der Cafeteria eine geringfügige Nutzung stattfindet, die keine steuerpflichtigen Umsätze zum Ziel hat?
Das Verfahren V R 61/17 ruhte gemäß Beschluss vom 27.03.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-374/19. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 20/20
Normen: UStG § 15a
Erledigt durch: Urteil vom 27.10.2020, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger