· Nachricht · Anhängige Verfahren
Neu beim BFH anhängige Verfahren (Juli 2024)
| Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.|
- Offenbare Unrichtigkeit: Ist die Korrektur eines Steuerbescheids nach § 129 AO ausgeschlossen, wenn bei Erlass des Bescheids dessen Fehlerhaftigkeit erkennbar ist, eine Berichtigung aber weiterer Sachverhaltsaufklärung oder der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer für die Wertermittlung relevanten Norm bedarf? (BFH VIII R 33/21)
- Kindergeld: Kann eine wenige Wochen bis Monate dauernde Ausbildung bzw. Qualifikation (hier: zur Rettungssanitäterin) zum „Verbrauch“ der Erstausbildung nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG führen und stellt § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG eine - auch für das Kindergeldrecht geltende - Mindestdauer als Voraussetzung für die Erstausbildung auf? (BFH III R 7/24)
- Elektronische Übermittlung: Ist für die wirksame Einreichung von Schriftsätzen (hier: einer Klage) der gesetzliche Wortlaut von § 52a Abs. 3 Satz 1 FGO „von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht“ dahingehend zu verstehen, dass das elektronische Dokument von der verantwortenden Person signiert und auf dem sicheren Übermittlungsweg der verantwortenden Person bei Gericht eingereicht werden soll? Muss im Falle einer einfachen elektronischen Signatur die als Absender ausgewiesene Person mit der das Dokument verantwortenden Person identisch sein? (BFH VII R 4/24)
- Fremdvergleich: Sind die für Verträge zwischen nahen Angehörigen geltenden Grundsätze des Fremdvergleichs auch auf Verträge zwischen den Partnern einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft anzuwenden? (BFH X R 5/24)
Quelle: ID 50105394