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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Juni 2020)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Reinvestitionsrücklage: Im Streit um die Frage, ob der Kläger eine in seinem landwirtschaftlichen Einzelunternehmen gebildete Reinvestitionsrücklage auf seine KG-Beteiligung übertragen konnte, wird gerügt, dass dem FG-Urteil nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde liege. Das FG habe übersehen, dass das Wohnsitzfinanzamt des Klägers die Übertragung bereits bindend bewilligt habe. Es handele sich um eine Überraschungsentscheidung, die zudem von der BFH-Rechtsprechung abweiche. Der angefochtene Feststellungsbescheid sei überdies mangels hinreichender Bestimmtheit nichtig. (FG München 25.7.17, 5 K 3197/13; BFH IV R 7/19)

     

    • Sonderbetriebsvermögen: Sind die Minderheitsgesellschafter einer GmbH & Co. KG nicht als Mitunternehmer anzusehen, wenn der Mehrheitsgesellschafter die Gesellschaft kraft seiner Beteiligung und der Stellung als Alleingesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH allein beherrscht? Kann infolgedessen zwischen der GmbH & Co. KG als Besitzgesellschaft und einer weiteren Gesellschaft, an der die Minderheitsgesellschafter der GmbH & Co. KG nur mittelbar über eine zwischengeschaltete GmbH beteiligt sind, auch keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung vorliegen? (FG Baden-Württemberg 16.12.19, 1 K 2182/18; BFH IV R 5/20)

     

    • Haushaltsnahe Dienstleistung: Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mieter einer Eigentumswohnung die Steuervergünstigung des § 35a EStG in Anspruch nehmen? - In welchem Veranlagungszeitraum kann die Steuerermäßigung unter Berücksichtigung des Zufluss-/Abflussprinzips gegebenenfalls geltend gemacht werden? (FG Niedersachsen 8.5.19, 4 K 120/18; BFH VI R 24/20)
    Quelle: ID 46671321