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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Juni 2022)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Darlehenswiderruf: Handelt es sich bei der Zahlung einer Bank aufgrund eines Vergleichs zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche aus dem Widerruf von Darlehensverträgen um steuerpflichtige Kapitalerträge? Ist die Leistung der Klägerin im Streitfall aufgrund einer Aufrechnungserklärung bereits vor dem Streitjahr zugeflossen? (BFH VIII R 6/22)

     

    • Leasing-Sonderzahlung: Wie ist eine bei Abschluss eines Leasingvertrags geleistete Leasingsonderzahlung bei Ansatz der tatsächlichen Kosten für berufliche Fahrten eines Außendienstmitarbeiters als Werbungskosten im Rahmen des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG zu behandeln? (BFH VI R 9/22)

     

    • Einheitliche Leistung: Ist bei einer einheitlichen komplexen Leistung, die aus verschiedenen Leistungselementen besteht, von denen wiederum zumindest ein Element nicht der Steuersatzermäßigung unterliegt, ein genereller Ausschluss der Steuersatzermäßigung anzunehmen? (BFH XI R 5/22)

     

    • Umsatzsteuerbefreiung: Zur Steuerbefreiung von Pflegeleistungen nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG 2013. Erbringt ein Unternehmen ausschließlich Leistungen (ambulante Hilfen), welche von Klienten im Rahmen ihres persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX vergütet werden, unterliegen diese dann nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG 2013? (BFH V R 1/22)
    Quelle: ID 48427432