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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren

    Der BFH hat die anhängigen Verfahren für diesen Monat mitgeteilt. Darunter sind auch wieder Sachverhalte zur steuerlichen Anerkennung (privater) Prozesskosten, zum häuslichen Arbeitszimmer und zum Anscheinsbeweis der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeugs. Im Einzelnen:

     

    • Abziehbarkeit von Prozesskosten: Als außergewöhnliche Belastungen wegen Rückabwicklung eines Kaufvertrages (FG Niedersachsen 15.5.13, 9 K 238/12, Rev. BFH VI R 31/13) und als Werbungskosten als Folgekosten einer privat motivierten Straftat (FG Baden-Württemberg 22.7.13, 10 K 1078/12, Rev. BFH VI R 61/13)
    • Setzt die Ankerkennung der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers ein vergebliches Bemühen gegenüber dem Arbeitgeber um einen „anderen Arbeitsplatz“ voraus? (FG Düsseldorf 23.4.13, 10 K 822/12 E, VI R 37/13)
    • Kann der Arbeitnehmer den Anscheinsbeweises der privaten Dienstfahrzeugnutzung entkräften, weil ein mündliches Verbot des Arbeitgebers besteht und in der Familie des Arbeitnehmers genug Fahrzeuge vorhanden sind? (FG Münster 21.2.2013 13 K 4396/10 E, Rev. BFH VI R 39/13)
    Quelle: ID 42374927