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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Oktober 2020)

    |Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.|

     

    • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen eines MDK-Gutachters: Ist die Erstellung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit von Patienten eines selbständigen Unternehmers gegenüber dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) als Auftraggeber seit der Neufassung des § 18 SGB XI zum 30. Dezember 2012 durch unmittelbare Anwendung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei? (FG Niedersachsen 9.6.16, 11 K 15/16, BFH XI R 11/17)

     

    • Auflösung einer Rücklage gemäß § 6b EStG bei der übertragenden Gesellschaft oder bei der aufnehmenden Gesellschaft einer Verschmelzung Ist im Falle der Verschmelzung einer AG auf eine GmbH die Passivierung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG, die einst von einer GmbH & Co. KG gebildet und im Wege der Anwachsung auf die AG übergegangen war, bei der GmbH ‒ d.h. bei der übernehmenden Gesellschaft der Verschmelzung ‒ ausgeschlossen, wenn die Rücklage wegen Ablaufs des letzten (d.h. des vierten bzw. sechsten) Wirtschaftsjahres schon bei der AG ‒ d.h. bei der übertragenden Gesellschaft der Verschmelzung ‒ nicht mehr passiviert werden konnte? (FG Berlin-Brandenburg 5.3.19, 6 K 6071/18, BFH I R 20/19)

     

    • Betriebsübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch: Sind die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Betriebsübertragung im Ganzen gemäß § 7 Abs. 1 EStDV bzw. § 6 Abs. 3 EStG erfüllt, wenn der Übertragende aufgrund eines Nießbrauchsvorbehalts seine bisherige betriebliche Tätigkeit fortführt? Oder liegt darin, dass der Übertragende seine bisherige betriebliche Tätigkeit fortführt, eine unentgeltliche Übertragung der Einzelwirtschaftsgüter (einschließlich Forderungen) auf den Übernehmer vor, die sich im außerbetrieblichen Bereich vollzieht? (FG Münster 20.9.19, 20 11 K 4132/15 E,G, BFH X R 35/19)
    Quelle: ID 46942747