19.07.2022 · Nachricht · Dachzeile
Kosten der Müllabfuhr und Abwasserentsorgung als haushaltsnahe Dienstleistungen
| Nach einer Entscheidung des FG Münster (24.2.22, 6 K 1946/21 E; Rev. BFH VI R 8/22, Einspruchsmuster ) fallen Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. |
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