01.08.2023 · Nachricht · Einkommensteuer
Abgrenzung von Einkünften aus künstlerischer Tätigkeit und Einkünften aus Gewerbebetrieb bei Mitwirkung an einer TV-Sendung
| Mit Urteil vom 21.3.23 (10 K 306/17 G; Rev. BFH VIII R 10/23, Einspruchsmuster ) hat das FG Düsseldorf entschieden, dass die erzielten Einkünfte aus einer Tätigkeit als Experte für eine TV-Sendung nicht als freiberuflich zu qualifizieren sind, sondern als gewerbliche Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen. |
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