Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Angemessenheit der Aufwendungen für einen behinderungsbedingten Umbau

    | Das FG München (27.10.22, 10 K 3292/18; Rev. BFH VI R 15/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die umbaubedingte Erhöhung einer jährlichen Miete, die durch die Errichtung eines behindertengerechten Verbindungsbaus mit Pflegebad zwischen zwei Einfamilienhäusern veranlasst ist, dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung i. S. d. § 33 EStG anzuerkennen ist. |

     

    Der Höhe nach hat das FG jedoch eine Begrenzung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen gesehen im Hinblick darauf, dass es zu den tatsächlich durchgeführten Umbaumaßnahmen eine kostengünstigere Alternative gegeben hätte, die der Behinderung in gleicher Weise Rechnung getragen hätte.

     

    PRAXISTIPP | Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Um- oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 Abs. 1 EStG abziehbar, da es sich um größere Aufwendungen handelt, als sie der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstandes erwachsen. Diese Aufwendungen sind weder durch den Grund- oder Kinderfreibetrag noch durch den Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag abgegolten. Grund- und Kinderfreibetrag decken den gewöhnlichen Wohnbedarf des gesunden und nicht behinderten Steuerpflichtigen und seiner Angehörigen ab (BFH 22.10.09, VI R 7/09, BStBl. II 10, 280; 24.2.11, VI R 16/10, BStBl. II 11, 1012). Nach Zulassung der Revision im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren durch Beschluss vom 24.8.23 (VI B 86/22) kann der BFH nun in diesem Zusammenhang klären, ob dem Steuerpflichtigen bei der Beurteilung, ob Aufwendungen notwendig und angemessen i. S. v. § 33 Abs. 2 EStG sind, ein Ermessensspielraum einzuräumen ist. Im Hinblick darauf sollten in Fällen, in denen die Angemessenheit von Aufwendungen für behinderungsbedingte Umbauten in Zweifel gezogen wird, die betroffenen Steuerbescheide in verfahrensrechtlich geeigneter Form offengehalten werden.

     
    Quelle: ID 49854115