19.04.2021 · Nachricht · Einkommensteuer
Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs bei Überlassung von Ferienwohnungen an selbstständige Mitarbeiter
| Bekanntlich sind Aufwendungen für Einrichtungen des Steuerpflichtigen, soweit sie der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dienen (Gästehäuser) und sich außerhalb des Orts eines Betriebs des Steuerpflichtigen befinden, gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Nach einer aktuellen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg (10.11.20, 8 K 8008/19; Rev. BFH XI R 37/20, Einspruchsmuster ) genügt jedoch die bloße abstrakte Belegenheit einer Einrichtung i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG an einem Ort des Betriebs jedenfalls dann nicht zum Ausschluss des Abzugsverbots, wenn die Betriebstätte/der Betrieb üblicherweise nicht von den beherbergten Personen aufgesucht wird. |
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