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  • 17.11.2015 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Bei Zurechnung von Vermietungseinkünften ist meist das Außenverhältnis maßgebend

    | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 EStG erzielt, wer einem anderen entsprechende Wirtschaftsgüter entgeltlich überlässt und der Träger von Rechten und Pflichten aus dem geschlossenen Pacht-/Mietvertrag ist (FG Düsseldorf 24.10.14, 1 K 4103/12, Rev. BFH IX R 21/15). |