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  • 08.11.2022 · Nachricht · Einkommensteuer

    Berücksichtigung einer privaten Rente als Einkünfte beim behinderten Kind

    | Im Urteil vom 14.4.22 hatte sich das FG Baden-Württemberg (1 K 2137/21, Rev. BFH: III R 23/22, Einspruchsmuster ) mit der Frage zu befassen, ob der Bezug einer privaten Rente, deren Kapitalstamm mit Zuwendungen eines Elternteils und eigenen Ersparnissen des Kindes dotiert wurde, nur mit dem steuerpflichtigen Ertragsanteil bei den kindeseigenen Mitteln im Rahmen von § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen ist. Das FG hat sich zugunsten des Kindergeldberechtigten dafür entschieden, dass die private Rente lediglich mit dem Ertragsanteil zu berücksichtigen ist mit der Folge, dass das Kind nicht in der Lage war, sich selbst zu unterhalten. |