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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Ein Turnierpokerspieler erzielt gewerbliche Einkünfte

    | Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren und Cash Games führen zu gewerblichen Einkünften (FG Münster 18.7.16, 14 K 1370/12 E,G, Rev. BFH X R 34/16). |

     

    Der Kläger pokerte in den Streitjahren 2005 bis 2007 an insgesamt 91 Tagen auf Pokerturnieren in verschiedenen europäischen Ländern. Daneben nahm er auch an Cash Games in Spielbanken teil. Hierbei handelt es sich um Pokerrunden, in die die Teilnehmer jederzeit einsteigen und die sie (gegen Auszahlung etwaiger Gewinne) auch jederzeit wieder verlassen können. Wegen seiner großen Erfolge wurde in der Presse und im Internet über den Kläger berichtet. Das FA unterwarf die in einer Steuerfahndungsprüfung ermittelten Pokergewinne als gewerbliche Einkünfte der Einkommen- und der Gewerbesteuer. Der Kläger war der Ansicht, dass die Gewinne nicht steuerbar seien, weil es sich um Glücksspiele handle.

     

    Laut FG erfüllte der Kläger aber sämtliche Merkmale eines Gewerbebetriebs. Die vom Kläger besuchten Turniere stellten auch keine Glücksspiele dar, weil durch wissenschaftlich-mathematische Untersuchungen feststehe, dass bei einem Pokerturnier nicht das Zufallsmoment, sondern das Geschicklichkeitsmoment und die Spielerfahrung ausschlaggebend seien. Dies gelte jedenfalls für solche Spieler, deren Fähigkeiten über diejenigen eines Durchschnittsspielers hinausgehen. Schließlich habe der Kläger auch die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung überschritten, da er - anders als ein Hobbyspieler - nicht lediglich seine privaten Spielbedürfnisse befriedigt habe. Die Gewinne aus den Cash Games seien ebenso zu behandeln wie die Gewinne aus den Pokerturnieren. Die Teilnahme hieran stehe in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang zu den Pokerturnieren, so dass selbst bei Annahme von Zufallsgewinnen ein Bezug zum Gewerbebetrieb des Klägers bestehe.

    Quelle: ID 44384150