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  • 11.07.2022 · Nachricht · Einkommensteuer

    Fahrten eines erwerbslosen Steuerpflichtigen im Rahmen seines Teilzeitstudiums

    | Als erste Tätigkeitsstätte gilt nach § 9 Abs. 4 S. 8 EStG auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird. Umstritten ist die Rechtsfrage, ob auch ein Erwerbsloser, der ein Teilzeitstudium absolviert, die Bildungseinrichtung „zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme“ aufsucht. Das FG Niedersachsen (16.2.22, 4 K 113/20; Rev. BFH VI R 7/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell hierzu entschieden, dass ein Studium oder eine Bildungsmaßnahme auch in Zeiten einer Erwerbslosigkeit des Steuerpflichtigen nicht notwendig mit der Folge als Vollzeitstudium oder vollzeitige Bildungsmaßnahme zu qualifizieren ist, dass die steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten auf die Entfernungspauschale begrenzt ist. |