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Ist die Energiepreispauschale steuerpflichtig?
| Die Energiepreispauschale (EPP) ist eine einmalige Zahlung von 300 EUR, die 2022 ausgezahlt wurde. Bezugsberechtigt waren Erwerbstätige, Rentner und Selbstständige. Die Energiepreispauschale konnte u. a. mit der Abgabe der Steuererklärung nachträglich beantragt werden. Das FA geht davon aus, dass die Pauschale steuerpflichtig ist. Allerdings gibt es auch gegenteilige Meinungen, sodass sich jetzt das FG Münster (14 K 1425/2) und das FG Mecklenburg-Vorpommern (3 K 231/23) mit der Frage auseinandersetzen müssen. |
Es sollte daher Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid (Einspruchsmuster) eingelegt werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Ruhenlassen des Verfahrens besteht jedoch nicht.
Quelle: ID 49872923