Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • Nachricht · Einkommensteuer

    Kein Arbeitslohn bei Schadenersatz des Arbeitgebers

    | Erhält ein Arbeitnehmer Schadenersatz von seinem Arbeitgeber, liegt keine Zahlung für seine Arbeitsleistung vor. Es besteht kein steuerpflichtiger Arbeitslohn (FG Köln 29.10.15, 15 K 1581/11, Rev. VI R 34/16). |

     

    Ein Arbeitnehmer nutzt das Firmenfahrzeug für Privatfahrten. Das für die Ermittlung des geldwerten Vorteils geführte Fahrtenbuch wird in einer BP verworfen und die 1 %-Methode angewandt. Von seinem Arbeitgeber erhält der Kläger im Vergleichswege Schadenersatz in Höhe seiner Steuernachzahlungen, da der Arbeitgeber seiner Überwachungspflicht über die Führung des Fahrtenbuchs nicht nachgekommen ist. Nach juristischer Bestätigung übernahm die Vergleichszahlung sogar die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers.

     

    Das FG bestätigt die Steuerfreiheit. Arbeitslohn liegt nur vor, wenn dem Arbeitnehmer eine Vergütung für das Zurverfügungstellen seiner individuellen Arbeitskraft zufließt. Schadenersatz hat keine Gegenleistung.

     

    PRAXISHINWEIS | Steuerpflichtiger Arbeitslohn wurde in dem Urteil jedoch zu einem anderen Sachverhalt bestätigt. Der Arbeitnehmer hatte den Firmen-Pkw mit der falschen Treibstoffsorte betankt. Die Reparaturkosten trug der Arbeitgeber. Er hat auf seinen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Arbeitnehmer verzichtet, was offensichtlich aus dem Arbeitsverhältnis resultiert.

     

    StB Janine Peine, Wolfenbüttelwww.schmidt-kosanke.de

    Quelle: ID 44494244