Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Kein Teilabzugsverbot einer Teilwertabschreibung bei Verlustbeteiligung

    | Eine Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung, aus der als einzige Einnahme eine Kapitalrückzahlung erfolgte, unterliegt nicht dem Teilabzugsverbot nach § 3c EStG (FG Niedersachsen 5.9.16, 2 K 176/14, Rev. BFH X R 51/16). |

     

    Die Beteiligung einer GmbH wird im Betriebsvermögen gehalten. Neben dem Stammkapital wird wegen anhaltender Verlustphase eine Kapitaleinzahlung geleistet. Zusätzlich folgt eine Teilwertabschreibung der Beteiligung. Ein Teil des Kapitals wird bei der folgenden Liquidation zurückgezahlt. Das FA wendet auf die Teilwertabschreibung das Teilabzugsverbot von § 3c EStG an.

     

    Das FG gewährt den vollen Abzug, da aus der Beteiligung keine Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen erfolgten. Die Kapitalrückzahlung ist steuerneutral, da die Buchwerte der ausschüttenden Gesellschaft nicht überschritten wurden. Die Rückzahlung gilt als Kapitalherabsetzung. Eine fehlende Bescheinigung über die Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto nach § 27 Abs. 3 KStG ist hier unschädlich. Für die Rückzahlung von Nennkapital ist nach § 28 Abs. 2 S. 2 und 3 KStG diese nicht zu erstellen.

     

    StB Janine Peine, Wolfenbüttelwww.schmidt-kosanke.de

    Quelle: ID 44843609