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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Keine Vermietungseinkünfte bei Wohnungsüberlassung an Tochter als Unterhaltsleistung

    | Wird eine Wohnung an einen Angehörigen vermietet, wobei jedoch die Mietzahlungen auf die Unterhaltsverpflichtung angerechnet werden, liegt kein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis vor (FG Düsseldorf 20.5.15, 7 K 1077/14, Rev. BFH IX R 28/15, Einspruchsmuster). |

     

    Die Kläger haben ihrer studierenden Tochter eine Wohnung im Nachbarhaus vermietet. Lt. Mietvertrag sollten die Mietzahlungen durch Überweisung erfolgen. Tatsächlich wurde aber keine Miete gezahlt, sondern mit dem gesetzlichen Unterhaltsanspruch der Tochter verrechnet. Eine schriftliche Vereinbarung oder Aufstellungen über die Verrechnung gab es nicht.

     

    Die tatsächliche Durchführung des Mietvertrags konnte nicht glaubhaft gemacht werden, da die Mietzahlungen nicht ersichtlich wurden. Die Überlassung der Wohnung erfolgte als Gewährung von Naturalunterhalt. Eine geplante Fremdvermietung der Wohnung war nicht möglich, sodass die Tochter einzog. Einen selbstständigen Haushalt führte sie aber nicht, da u. a. die täglichen Mahlzeiten weiterhin bei den Eltern nebenan eingenommen wurden. FA und FG erkannten das Mietverhältnis nicht an.

     

    PRAXISHINWEIS | Mietverträge zwischen Angehörigen sollten wie unter Fremden Dritten geschlossen und umgesetzt werden. Dazu gehört, dass Mietzahlungen regelmäßig, pünktlich und möglichst unbar geleistet werden, Umlagen gezahlt werden und eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird. Eine Verrechnung mit bestehenden Forderungen ist zwar möglich, ist aber zu den einzelnen Fälligkeitsterminen schriftlich zu fixieren.

     

    (StB Janine Peine, Wolfenbüttel, www.schmidt-kosanke.de)

    Quelle: ID 43812407