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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Knock-Out-Zertifikate mit Stopp-Loss-Schwelle sind Termingeschäfte

    | Die Abrechnung eines Knock-Out-Zertifikates nach Erreichen einer vereinbarten Stopp-Loss-Schwelle gilt als Termingeschäft. Die Verluste sind steuerlich zu berücksichtigen (FG Köln 26.10.16, 7 K 3387/13, Rev. VIII R 1/17). |

     

    Knock-Out-Zertifikate sind Zertifikate ohne Laufzeitbegrenzung, die verfallen, wenn ein bestimmter Aktienkurs erreicht wird. Sie können mit einer Stopp-Loss-Schwelle versehen werden, wonach eine automatische Beendigung bei Erreichen eines festgesetzten Wertes über dem Basispreises erfolgt. Das Papier verfällt dann nicht wertlos. Der Anleger bekommt einen Barausgleichsbetrag zwischen Knock-Out-Grenze und Stopp-Loss-Schwelle ausgezahlt.

     

    Verluste aus Knock-Out-Zertifikaten sind der privaten Vermögenssphäre zuzurechnen und steuerlich nicht zu berücksichtigen (BFH 24.4.12, IX B 154/10). Bei Zertifikaten mit einer Stopp-Loss-Schwelle liegt lt. FG jedoch ein Termingeschäft vor. Durch das Erreichen der vereinbarten Schwelle wird das Geschäft automatisch beendet. Die Zertifikate verfallen nicht, sondern werden abgewickelt. Verluste hieraus sind bis 2008 als private Veräußerungsverluste nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 S. 1 und ab 2009 als Verluste aus Termingeschäften nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3a EStG zu berücksichtigen.

     

    PRAXISHINWEIS | Das FG wies auf die Begrenzung der Verlustnutzung nach § 20 Abs. 6 EStG hin. Nicht genutzte Verluste sind gesondert festzustellen. Im Urteilsfall lag eine Einkommensteuerveranlagung mit einen zu versteuernden Einkommen von 0,00 EUR vor. Der Einspruch wurde trotzdem korrekt auch gegen die Einkommensteuerveranlagung eingelegt, da die nicht genutzten Verluste darin ermittelt werden. Der Einkommensteuerbescheid hat Bindungswirkung für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Rechtsmittel ausschließlich gegen den Feststellungsbescheid hätten keinen Erfolg gehabt..

     

    StB Janine Peine, Wolfenbüttelwww.schmidt-kosanke.de

    Quelle: ID 44495627